Absolventen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GEPRÜFTE/R RECHTSFACHWIRT/IN



PRÜFUNGSORDNUNG RECHTSFACHWIRT/IN

Der Titel der geprüften Rechtsfachwirtin bzw. des geprüften Rechtsfachwirts kann durch die Prüfung vor einer Rechtsanwaltskammer erworben werden. Deren Voraussetzungen und Inhalte sind geregelt in der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin“ vom 23. August 2001 (BGBl 2001 I, S. 2250 ff).

Die Prüfung findet vor der Rechtsanwaltskammer statt, die für Ihren Wohnsitz bzw. Ihren Arbeitsplatz zuständig ist. Bei der Anmeldung sind wir Ihnen gerne behilflich.

Die Rechtsanwaltskammern haben teilweise unterschiedliche Prüfungsordnungen erlassen, in einzelnen Fällen werden bestimmte Lernbereiche in einer Zwischenprüfung vorgezogen. Die Prüfungsordnung der für Sie zuständigen Rechtsanwaltskammer können Sie hier einsehen.



ZUR PRÜFUNG VOR DEN RECHTSANWALTSKAMMERN WERDEN NUR ZUGELASSEN:

  1. Rechtsanwaltsfachangestellte, die zum Zeitpunkt der Abnahme der Abschlussprüfung zwei Jahre in der Kanzlei eines Rechtsanwalts tätig sind,   oder

  2. wer die Ausbildungsabschlussprüfung in dem vorgenannten Beruf nicht abgelegt hat, jedoch mindestens fünf Jahre zum Zeitpunkt der Abnahme der Abschlussprüfung in der Kanzlei eines Rechtsanwalts tätig ist,   oder

  3. eine anderweitige Ausbildungsprüfung und mindestens sechs Jahre Berufserfahrung nachweisen kann.

Sofern Sie die Voraussetzungen für eine Prüfung vor der Rechtsanwaltskammer nicht erfüllen oder die Prüfung dort aus anderen Gründen nicht ablegen wollen, können Sie auch eine Prüfung zur Rechtswirtin bzw. zum Rechtswirt vor der Prüfungskommission der DeOnA Online Akademie ablegen. Sie erhalten bei bestandener Prüfung das Zertifikat "geprüfte/r Rechtwirt/in (DOA)".


Unabhängig von der Entscheidung, ob und vor welcher Institution die Prüfung abgelegt wird, erhält jeder Teilnehmer des Online-Lehrgangs ein Teilnahme-Zertifikat.