WOHNUNGSEIGENTÜMERVERSAMMLUNG
Die Wohnungseigentümerversammlung ist das oberste Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung wird über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch Beschlüsse entschieden. Insbesondere werden hier Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen.
Die Eigentümerversammlung ist mindestens einmal jährlich vom Verwalter einzuberufen. Die Gemeinschaftsordnung kann abweichende Regelungen enthalten.