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MIETSHAUSVERWALTUNG

Bei der Mietshausverwaltung übernimmt der Verwalter die Aufgaben des Eigentümers bei vermieteten Wohngebäuden. Der Verwalter ist dabei Auftragnehmer gem. §§ 611 ff. BGB (Dienstvertrag), Rechte und Pflichten des Mietshausverwalters ergeben sich allein aus dem Vertrag, spezielle gesetzliche Vorgaben gibt es im Gegensatz zur Wohnungseigentumsverwaltung nicht.

Allerdings sind die allgemeinen Bestimmungen des BGB, insbesondere § 259 BGB und die mietrechtlichen Vorschriften (§§ 535 ff. BGB) zu beachten.

Die Tätigkeit des Mietshausverwalters erstreckt sich vor allem auf

Betreuung der Mietverhältnisse wie

Inkasso der Mieten und Nebenkosten
Anmahnen von Mietrückständen
Prüfung und Durchführung von Mieterhöhungen
Erstellung der Betriebskostenabrechnungen
Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben mit dem Eigentümer

Beendigung von Mietverhältnissen mit

ordentlicher oder fristloser Kündigung
Abnahme der Wohnungen bei Auszug

Begründung von Mietverhältnissen durch

Suche und Prüfung geeigneter Mietinteressenten
Fertigung und Abschluss der Mietverträge

Bewirtschaftung des Objektes wie

Bezahlung der anfallenden Ent- und Versorgungskosten, Versicherungen u.a.
Tilgungs- und Zinsleistungen

Technische Betreuung des Objektes wie

Überwachung der Fahrstühle, Heizungen und sonstigen technischen Anlagen
Überwachung der Wohnungsrenovierungen
Instandhaltung der Gebäude
Modernisierung von Gebäuden und Wohnungen

Bei der Mietshausverwaltung für Dritte ist eine Gewerbeanmeldung erforderlich. Eine besondere Ausbildung oder sonstige Vorkenntnisse werden dafür nicht verlangt.

Das soll aber nicht heißen, dass fundierte Kenntnisse überflüssig sind. Nur mit soliden Grundlagen im Vertragsrecht, sehr gutem Wissen im Mietrecht und auch Erfahrungen im technischen Bereich lässt sich eine Hausverwaltung fehlerfrei durchführen. Eine umfassende vorherige Ausbildung ist deshalb nicht nur sinnvoll, sondern für eine erfolgreiche Existenz als Hausverwalter unumgänglich.

 

Sie haben Interesse an Hausverwaltung? Dann sehen Sie sich bitte unseren kostenlosen Probekurs zum/zur Geprüften Haus- und Wohnungsverwalter/in an!

Siehe auch: Wohnungseigentumsverwaltung - Sondereigentumsverwaltung