EIGENTUMSWOHNUNG
Mit Eigentumswohnung wird eine Immobilie (Wohnung) bezeichnet, die rechtlich als Wohnungseigentum nach den Bestimmungen des Gesetzes über das Wohnungseigentum und Dauerwohnrecht (WEG, WoEigG) begründet wurde.
Wohnungseigentum wird durch vertragliche Einräumung gemäß § 3 WEG oder durch Teilung gemäß § 8 WEG begründet. Wohnungseigentum ist also ein Recht (Eigentumsrecht an einer Eigentumswohnung), während mit dem Begriff Eigentumswohnung die Wohnung als bewohnbare Sache gemeint ist.