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EIGENTÜMERVERSAMMLUNG

Die Eigentümerversammlung ist das oberste Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung wird über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch Beschlüsse entschieden. Insbesondere werden hier Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen.