EIGENTÜMERVERSAMMLUNG
Die Eigentümerversammlung ist das oberste Organ der Wohnungseigentümergemeinschaft. In der Eigentümerversammlung wird über die gemeinschaftlichen Angelegenheiten durch Beschlüsse entschieden. Insbesondere werden hier Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen und Instandhaltungsmaßnahmen beschlossen.