RECHTSPRECHUNG ZU FRISTEN DER ZIVILPROZESSORDNUNG


Hier finden Sie Gerichtsentscheidungen zuFristen der Zivilprozessordnung - teilweise mit Erläuterungen oder Anmerkungen.


BGH VI ZB 74/06, Beschluss vom 08.05.2007:

Fristablauf zur Berufungsbegründung ist 24.00 Uhr des letzten Tages der Frist, nicht 00.00 Uhr des Folgetages.