RECHTSPRECHUNG ZUM MIETRECHT


Hier finden Sie aktuelle Gerichtsentscheidungen zum Mietrecht - teilweise mit Erläuterungen oder Anmerkungen. Weitere Entscheidungen zum Mietrecht und Entscheidungen aus anderen Rechtsgebieten können Sie über die linke Navigationsleiste aufrufen - oder einfach die Suche oben rechts probieren!


VIII ZR 198/10, Urteil vom 14.12.2010 - zur Inhaltskontrolle einer Formularklausel, die dem Mieter bezüglich der Farbwahl Vorgaben macht - § 307 BGB


VIII ZR 113/10, Urteil vom 15.12.2010 - zur Mietminderung bei Unterbrechung der Stromversorgung durch Verschulden des Mieters - § 536 Abs. 1 BGB


VIII ZR 112/10, Urteil vom 17.11.2010 - zur Verwendung von Verbrauchswerten eines nicht geeichten Wasserzählers im Rahmen der Betriebskostenabrechnung - § 556 BGB, § 25 EichG


BGH VIII ZR 98/10, Urteil vom 13.10.2010

Der Mieter darf die Zahlung der Kaution an den Vermieter von der Benennung eines insolvenzfesten Kontos abhängig machen.


VIII ZR 90/10, Urteil vom 20.10.2010 - zur Kündigung eines Mietverhältnisses über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude - § 573a Abs. 1 3 BGB


BGH VIII ZR 86/10, Urteil vom 8.12.2010 - zum Kündigungsausschluss bei Staffelmietverträgen, §§ 557a, 307 BGB


BGH VIII ZR 294/09, Urteil vom 9.6.2010

Eine in Formularmietverträgen über Wohnraum enthaltene Klausel, wonach es dem Mieter obliegt, die Schönheitsreparaturen "ausführen zu lassen", benachteiligt den Mieter unangemessen und ist deshalb unwirksam, wenn sie bei kundenfeindlichster Auslegung dem Mieter dadurch die Möglichkeit der kostensparenden Eigenleistung nimmt, dass sie als Fachhandwerkerklausel verstanden werden kann.


BGH VIII ZR 291/09, Urteil vom 13.07.2010

Dass der Sonnabend kein Werktag im Sinne des § 556b Abs. 1 BGB und entsprechender mietvertraglicher Vereinbarungen ist, gilt auch für Vereinbarungen, die vor dem Inkrafttreten des § 556b Abs. 1 BGB am 1. September 2001 getroffen worden sind (im Anschluss an das Senatsurteil vom 13. Juli 2010 - VIII ZR 129/09).


BGH VIII ZR 129/09, Urteil vom 13.07.2010

Bei der Berechnung der Zahlungsfrist von drei Werktagen, die ein vorleistungspflichtiger Mieter nach § 556b Abs. 1 BGB oder entsprechenden Vertragsklauseln einzuhalten hat, ist der Sonnabend nicht als Werktag mitzuzählen (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 27. April 2005 - VIII ZR 206/04, NJW 2005, 2154).


BGH VIII ZR 45/09, Urteil vom 14.07.2010

Die nicht durch einen gerichtlichen Titel gedeckte eigenmächtige Inbesitznahme einer Wohnung und deren eigenmächtiges Ausräumen durch einen Vermieter stellt eine unerlaubte Selbsthilfe dar, für deren Folgen der Vermieter verschuldensunabhängig nach § 231 BGB haftet.


BGH VIII ZR 49/07, Urteil vom 20.02.2008

§§ 556 ff. BGB legen den Vermieter bei der Abrechnung von Betriebskosten nicht auf eine Abrechnung nach dem so genannten Leistungsprinzip fest; auch eine Abrechnung nach dem Abflussprinzip ist grundsätzlich zulässig.


BGH VIII ZR 206/04, Urteil vom 27.04.2005

Bei der Berechnung der sogenannten Karenzzeit von drei Werktagen, die den Parteien eines Wohnraummietvertrages zur Wahrung der Kündigungsfrist zusteht, ist der Sonnabend als Werktag mitzuzählen, wenn nicht der letzte Tag der Karenzfrist auf diesen Tag fällt.


BGH VIII ZR 243/03, Urteil vom 17.03.2004:

Zur Wirksamkeit einer mietvertraglichen Kautionsvereinbarung im Falle einer unzulässigen Einschränkung des gesetzlichen Rechts des Mieters, die Mietsicherheit in Teilzahlungen zu leisten.

Zur Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung, wenn der Vermieter zusätzlich zur Leistung der Kaution durch Hinterlegung eines Geldbetrages eine weitere Sicherheit verlangt.


BGH VIII ZR 166/03, Urteil vom 17.03.2004:

Zur Rückforderung einer Mietkaution bei Nichtigkeit der Fälligkeitsregelung


BGH VIII ZR 86/03, Urteil vom 03.12.2003:

Zur Rückforderung einer Mietkaution bei Nichtigkeit der Fälligkeitsregelung und einer widersprüchlichen Vereinbarung über die Kautionshöhe.


BGH VIII ZR 344/02, Urteil vom 25.06.2003:

Zur Rückforderung einer Mietkaution bei unwirksamer Fälligkeitsklausel.