Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit zum 1. September 2009 wurden auch die Gerichtskosten für die Verfahren des FamFG neu geregelt.
Das FamGKG trat als Bundesgesetz vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586, 2666), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzs vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2258) ebenfalls zum 1.9.2009 in Kraft.
§ 12 Grundsatz
§ 13 Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz
§ 14 Abhängigmachung
§ 15 Ausnahmen von der Abhängigmachung
§ 16 Auslagen
§ 17 Fortdauer der Vorschusspflicht
§ 18 Kostenansatz
§ 19 Nachforderung
§ 20 Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
§ 21 Kostenschuldner in Antragsverfahren, Vergleich
§ 22 Kosten bei Vormundschaft und Dauerpflegschaft
§ 23 Bestimmte sonstige Auslagen
§ 24 Weitere Fälle der Kostenhaftung
§ 25 Erlöschen der Zahlungspflicht
§ 26 Mehrere Kostenschuldner
§ 27 Haftung von Streitgenossen
§ 28 Wertgebühren
§ 29 Einmalige Erhebung der Gebühren
§ 30 Teile des Verfahrensgegenstands
§ 31 Zurückverweisung, Abänderung oder Aufhebung einer Entscheidung
§ 32 Verzögerung des Verfahrens
§ 33 Grundsatz
§ 34 Zeitpunkt der Wertberechnung
§ 35 Geldforderung
§ 36 Genehmigung einer Erklärung oder deren Ersetzung
§ 37 Früchte, Nutzungen, Zinsen und Kosten
§ 38 Stufenklageantrag
§ 39 Klage- und Widerklageantrag, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung
§ 40 Rechtsmittelverfahren
§ 41 Einstweilige Anordnung
§ 42 Auffangwert
§ 43 Ehesachen
§ 44 Verbund
§ 45 Bestimmte Kindschaftssachen
§ 46 Übrige Kindschaftssachen
§ 47 Abstammungssachen
§ 48 Ehewohnungs- und Haushaltssachen
§ 49 Gewaltschutzsachen
§ 50 Versorgungsausgleichssachen
§ 51 Unterhaltssachen
§ 52 Güterrechtssachen
§ 53 Angabe des Werts
§ 54 Wertfestsetzung für die Zulässigkeit der Beschwerde
§ 55 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 56 Schätzung des Werts
§ 57 Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde
§ 58 Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung
§ 59 Beschwerde gegen die Festsetzung des Verfahrenswerts
§ 60 Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr
§ 61 Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
§ 62 Rechnungsgebühren
§ 63 Übergangsvorschrift
Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2)
Anlage 2 (zu § 28 Absatz 1)