Alternative Kurse:

 


ZIEL DIESES KURSES

Dieser berufsbegleitende Fortbildungskurs bereitet Sie eingehend auf die Prüfung zur/zum Immobilienfachwirt/in vor der Industrie- und Handelskammer vor.

Die Prüfung zum/zur Immobilienfachwirt/in IHK ist eine der wenigen anerkannten Qualifikationsmöglichkeiten in der Immobilienbranche.

In diesem Kurs bekommen Sie die grundlegenden volks- und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse sowie eingehendes fachspezifisches Immobilien-know-how wie Objektauswahl, Bewertung, Verkauf, Finanzierung, Vermietung und Verwaltung. Der Lehrstoff orientiert sich an den Richtlinien der Industrie- und Handelskammern, so dass Sie optimal auf die IHK-Prüfung vorbereitet werden.


FÜR WEN IST DIESER KURS GEEIGNET?

Der Kurs Immobilienfachwirt/in IHK richtet sich an alle, die in der Immobilienwirtschaft dauerhaft bestehen möchten, also insbesondere an

  • Mitarbeiter der Wohnungswirtschaft, die ihren Arbeitsplatz durch staatlich anerkannte Qualifikation absichern möchten

  • Immobilienmakler oder Hausverwalter, die ihre Dienstleistung auf hohem Niveau anbieten wollen
Für diesen Kurs werden kaufmännische und wohnungswirtschaftliche Grundkenntnisse vorausgesetzt. Da dieser Kurs sich an den Lehrstoffvorgaben der Industrie- und Handelskammern orientiert - siehe Kursinhalt - , ist er für das praktische Erlernen der Makler- oder Hausverwaltertätigkeit weniger geeignet. Nutzen Sie bitte hierfür unsere Ausbildungskurse zum Immobilienmakler oder Hausverwalter.

Für die Zulassung zur IHK-Prüfung gelten bestimmte Voraussetzungen, die zumindest bei Ende des Kurses erfüllt sein sollten - siehe Prüfungsordnung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob dieser Kurs für Sie geeignet ist, wenden Sie sich bitte an unsere Kursberatung.

FINANZIELLE FÖRDERUNGEN

Sowohl das Arbeitsamt wie auch das Bundesministerium für Bildung und Forschung können in Einzelfällen Unterstützung gewähren.

Grundsätzlich ist auch eine Förderung nach dem Meister-BAföG möglich.

Studiengebühren, Kosten für Fachbücher usw. können als Sonderausgaben bzw. Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.